WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

Der Bereich der Wirtschaftsprüfung ist maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses bestimmter Unternehmen durchzuführen, über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Eine solche Prüfungspflicht wird z. B. durch die Rechtsform, die Größe oder den Unternehmenszweig begründet. Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses, so kann dieser vom zuständigen Gesellschaftsorgan nicht wirksam festgestellt werden, abgesehen von sonstigen gravierenden zivil-, straf- und steuerrechtlichen Auswirkungen.

Gleichermaßen werden im Bedarfsfalle auch freiwillige Prüfungen oder prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen einer Kapitalgesellschaft oder anderer Unternehmens- (z. B. Personengesellschaften) bzw. anderer Organisationsformen (z. B. Verbände) durchgeführt, sei es aufgrund Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag oder Auflagen Dritter.

Zum Bereich der Prüfungstätigkeit zählen auch Sonderprüfungen, z. B. anlässlich der Einbringung oder des Kaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils oder im Zusammenhang mit der Abspaltung von Betriebsteilen, aber auch aus sonstigen Anlässen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unternehmensnachfolge).

U.a. folgende Prüfungen führe ich durch:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen auf freiwilliger oder gesetzlicher Grundlage
  • Prüfung von Abhängigkeitsberichten
  • Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung
  • Prüfung von Kapitalerhöhungen (z.B. Sachkapitalerhöhungen oder Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln) und -herabsetzungen
  • Sonderprüfung aus den verschiedensten Anlässen, z.B. wegen unzulässiger Unterbewertung
  • Prüfung von Umwandlungsvorgängen (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Prüfung von Sonderbilanzen und Zwischenabschlüssen bei Unternehmensverkäufen, Gründungen, Umwandlungen, Fusionen, Auseinandersetzungen, Liquidationen, Vergleichen und Insolvenzen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Überschuldungsprüfung und Prüfung der eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit
  • Prüfung von Sanierungskonzepten und -strategien
  • Prüfung von Liquidationseröffnungsbilanzen nebst erläuterndem Bericht
  • Prüfung von Liquidationsabschlüssen und Lageberichten
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung im Rahmen öffentlicher Förderprogramme
  • Unterschlagungsprüfung
  • Prüfung von Plan- und Prognoserechnungen
  • Prüfung von Verrechnungspreisen und Kostenumlagen
  • Organisationsprüfung
  • Prospektprüfung
  • Sonstige Prüfungen von betriebswirtschaftlichen Sachverhalten nach Bedürfnissen des Auftraggebers