TREUHANDTÄTIGKEIT

Das Treuhandwesen im wirtschaftlichen Sinne umfasst verschiedenartige überwachende und verwaltende Tätigkeiten, bei denen der Treuhänder Bevollmächtigter ist, d.h. die Befugnis hat, für den Treugeber im fremden Namen zu handeln. Außerdem gibt es eine Reihe von treuhänderischen Aufgaben, die dem Treuhänder durch einen staatlichen Hoheitsakt (Bestellung durch das Gericht) übertragen werden und ihm die Befugnis zum Handeln im eigenen Namen in bestimmten Grenzen ermöglichen (z.B. Insolvenzverwalter).

Die Fülle der treuhänderischen Funktionen kann nur beispielhaft aufgezählt werden; dazu gehören u.a. die Tätigkeit:

  • als Testamentsvollstrecker
  • als Nachlassverwalter
  • als Nachlasspfleger
  • als Pfleger
  • als Vormund
  • als Insolvenzverwalter
  • als Liquidator
  • als Vergleichsverwalter
  • der Abwicklung
  • der Betreuung von Kreditsicherheiten
  • des treuhänderischen Haltens von Gesellschaftsanteilen
  • der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
  • der Verwaltung sonstigen fremden Vermögens